Bau- und Architektenrecht
Im Bereich des privaten Baurechts und Architektenrechts umfasst die Tätigkeit beispielsweise folgende Bereiche
- das Bauvertragsrecht
- das Architekten- und Ingenieurrecht
- Leistungs-, Vergütungs- und Haftungsfragen
- Nachtragsprüfung und -abwicklung
- Behinderungsfolgen und Schadensabwicklung.
Dabei betreute Rechtsanwaltskanzlei Dr. Meurer Bauvorhaben sowohl der Auftraggeber als auch für Auftragnehmer.
Gerade in Bau- oder Immobilienangelegenheiten bringt erfahrungsgemäß die bloße Beratung nicht sehr viel. Der Rechtsanwalt muss sich in den Fall einmischen. Erforderlich ist daher zunächst die gründliche Einarbeitung in das Thema. Hierzu gehört eine intensive Vorbereitung des Gesprächs mit dem Mandanten genauso wie eine ausführliche Besprechung des Falls mit dem Mandanten zur Aufarbeitung der sich stellenden Themen.
Fälle im Bereich des Immobilien- und Baurecht sind meist sehr komplex. Neben der rechtlichen Komponente haben Fälle des Immobilien- und Baurechts fast immer auch eine technische und eine wirtschaftliche Komponente. Auch diese Komponenten werden im Rahmen der Beratung berücksichtigt.
Gegenstand der Tätigkeit ist sowohl die außergerichtliche Beratung als auch die Vertretung im Rahmen prozessualer Auseinandersetzungen. Gegenstand der Beratung kann auch die außergerichtliche Verhandlung zur Beilegung von Streitigkeiten sein. Aufgrund der Grundlage von Beraterverträgen werden sowohl Auftraggeberseite als auch Auftragnehmerseite ständig beraten.
Darüber hinaus kann die Beratung auch firmeninterne Schulungen und Seminare umfassen.
Weiter besteht die Möglichkeit, dass wir für Sie die externe Rechtsabteilung übernehmen. Hierdurch werden ihre Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen aktuell gehalten. Wir helfen außerdem, vor Beginn eines Bauvorhabens die Weichen richtig zu stellen. Während des laufenden Bauvorhabens helfen wir, berechtigte Ansprüche durchzusetzen. Sie profitieren von den Vorteilen einer externen Rechtsabteilung durch Zeitersparnis, Arbeitsentlastung und erhebliche Verringerung von Risiken sowie professionelleres Auftreten zu einem fest kalkulierenden Pauschalpreis. Mandanten, die von einer externen Rechtsabteilung profitieren, sind insbesondere mittelständische Wirtschaftsunternehmer, Handwerksunternehmer, Bauunternehmer, Generalunternehmer, Architektur-, Ingenieur- und Sachverständigenbüros sowie Gewerbebetriebe, Bauträger sowie Freiberufler.
Im Bereich des Immobilienrechts ist die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Meurer insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
- Maklerrecht
- Abwicklung komplexer Nachbarschaftskonflikte.
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